Liechtenstein

Liechtenstein: Regierung lockert Corona-Massnahmen vorerst nicht

Aufgrund der nach wie vor hohen Fallzahlen verlängert die Regierung die Schliessung der Gastronomie sowie das Konsumationsverbot an Veranstaltungen bis Ende November 2020. Aufgrund der im Oktober stark gestiegenen Fallzahlen hat die Regierung in den letzten Wochen die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus verschärft. Seit dem 21. Oktober 2020 gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht.

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Passwort-Phishing: Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Cyberkriminellen

Unter den verschiedenen Tricks von Cyberkriminellen ist das Passwortfischen eine Technik, die häufig eingesetzt, aber dank zugänglicher Vorsichtsmassnahmen oft umgangen wird. Je nach Umgebung wird dieses Phänomen als "Phishing" oder "hameçonnage (fr.)" bezeichnet. Bei diesen Diebstählen von persönlichen und vertraulichen Informationen gibt es drei Phasen: Kontaktaufnahme - Abfangen persönlicher Daten - Anreicherung durch Nutzung der Daten.

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Liechtenstein: Bericht und Antrag u. a. zur Abänderung der Strafprozessordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. November 2020 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Rechtshilfegesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die vorgeschlagenen Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der im Jahr 2021 stattfindenden Moneyval-Länderprüfung Liechtensteins. Der Fokus wird dabei auf die Effektivität der Bestimmungen des nationalen Rechts, unter anderem auch im Straf- und Rechtshilfeverfahren, gelegt.

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Liechtenstein: Verlängerung der Corona-Massnahmen für Verwaltung und Justiz

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der steigenden COVID-19-Erkrankungen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus - kurz COVID-19-VJBG - bis Ende Mai 2021 verlängert werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2020 einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet.

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Coronavirus: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die "Covid-19-Verordnung besondere Lage" entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.

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